Kommunikationspolitik und Bearbeitung von Beschwerden

I. Einleitung

Motorline Electrocelos, S.A. hat sich stets von den Grundsätzen der Integrität und Ehrlichkeit leiten lassen, die geltende Gesetzgebung eingehalten und seine Tätigkeit nach den Grundsätzen der Berufsethik der Rechtsberufe ausgeübt.

Zu diesem Zweck und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 109-E/2021 vom 9. Dezember (das die allgemeine Regelung zur Verhinderung von Korruption festlegt) hat das Unternehmen einen Kanal zur Meldung von Unregelmäßigkeiten eingerichtet, der es ermöglicht, regelwidrige Praktiken, insbesondere im Zusammenhang mit Korruption oder damit verbundenen Straftaten, zu melden, um diese Verhaltensweisen wirksam zu bekämpfen. A. in Kontakt stehen, unter Wahrung der Vertraulichkeit und Anonymität der Informanten.

Ziel dieser Politik ist es, alle Verfahren zu definieren und zu regeln, die für die Entgegennahme, das Follow-up und den Abschluss eines jeden Whistleblowing-Prozesses erforderlich sind, und zwar in enger Anlehnung an die Anforderungen des Gesetzes 93/2021 vom 20. Dezember, das die allgemeine Regelung zum Schutz von Whistleblowern festlegt.

II. Anwendungsbereich des Beschwerdekanal

Der Beschwerdekanal ist insbesondere für natürliche Personen bestimmt, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihrer Beziehung zu Motorline Electrocelos, S.A. Kenntnis von einer bereits begangenen, noch zu begehenden oder unmittelbar bevorstehenden Straftat erlangen. In diesem Sinne können sie als “Whistleblower” betrachtet werden:

  • Mitarbeiter, Auszubildende und Volontäre sowie Personen, die sich in einem Bewerbungsverfahren befinden;
  • Kunden, Dienstleister, Lieferanten und alle, die in einer direkten oder indirekten vertraglichen Beziehung mit Motorline Electrocelos, S.A. stehen;
  • Gesellschafter und Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane.

Jede vorsätzliche oder fahrlässige Handlung oder Unterlassung, die gegen die geltende Gesetzgebung (national, europäisch und international), den Verhaltenskodex von Motorline Electrocelos, S.A. oder die ethischen Grundsätze, die für die Ausübung der betreffenden Tätigkeit gelten, verstößt, wird als Straftat betrachtet:

  • Belästigung;
  • Diskriminierung;
  • Korruption;
  • Geldwäsche;
  • Organisierte Kriminalität;
  • Terrorismusfinanzierung;
  • Sicherheit, Privatsphäre und Datenschutz;
  • Interessenkonflikte;
  • Betrug;
  • Unterschlagung;
  • Unter anderem.

Bestimmte Fragen gehen über den Rahmen des Beschwerdekanals hinaus, da sie nicht als Verstöße im hier relevanten Sinne angesehen werden. Daher werden die folgenden Fragen nicht über den Beschwerdekanal behandelt:

  • Beschwerden über die Qualität der Produkte und Dienstleistungen
  • Fragen zur Arbeitsdynamik
  • Ausübung der Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung.

Diese Fragen müssen an den entsprechenden Stellen gestellt werden, d.h. auf der Website von Motorline Electrocelos, S.A. oder über die internen Kanäle.

III. Entgegennahme von Beschwerden

Der Beschwerdekanal ist auf der Website von Motorline Electrocelos, S.A. verfügbar und für jeden Benutzer zugänglich. Dieser Kanal wird von einer externen Organisation (Trusty AG) betrieben, die unabhängig dafür sorgt, dass die Meldungen entgegengenommen und vertraulich behandelt werden.

Nur Personen, die für die Bearbeitung von Beschwerden befugt und zuständig sind, haben Zugang zu den von Beschwerdeführern übermittelten Informationen.

Die Personen, die eine Beschwerde einreichen, können sich dafür entscheiden, bei der Einreichung ihrer Beschwerde anonym zu bleiben, und in jedem Fall ist die Vertraulichkeit der übermittelten Daten stets gewährleistet.

Trotz der Möglichkeit der Anonymität muss die Beschwerde alle Daten enthalten, die zur Feststellung des darin enthaltenen Sachverhalts erforderlich sind, sowie alle wesentlichen Informationen, die eine spätere Bearbeitung ermöglichen. Alle Beschwerden, die keine klare und ausreichende Beschreibung des Sachverhalts enthalten, auf den sich der mutmaßliche Verstoß stützt, werden nicht bearbeitet, unbeschadet der Tatsache, dass der Beschwerdeführer zur Vervollständigung oder Klärung seiner Beschwerde kontaktiert werden kann.

Der Beschwerdeführer kann seine Beschwerde auch auf der Grundlage sich herausstellender Tatsachen durch neue Kommunikation im Beschwerdekanal korrigieren oder ändern.

Da es einen internen Meldeweg gibt, darf der Anzeigende nicht vorher auf externe Meldemöglichkeiten zurückgreifen oder den Verstoß öffentlich bekannt machen, es sei denn:

  • Sie haben begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Verstoß nicht wirksam bekannt gemacht oder intern geklärt werden kann oder dass die Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen besteht;
  • Sie haben zunächst eine interne Beschwerde eingereicht, ohne innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Beschwerde über die daraufhin geplanten oder getroffenen Maßnahmen informiert zu werden;
  • Der Verstoß stellt eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von mehr als 50.000,00 € geahndet wird – in diesen Fällen kann der Anzeigende externe Meldewege nutzen.

Außer wenn:

  • Der Hinweisgeber hat berechtigten Grund zu der Annahme, dass die Straftat eine unmittelbare oder offensichtliche Gefahr für das öffentliche Interesse darstellen kann, dass die Straftat unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles von den zuständigen Behörden nicht wirksam erkannt oder aufgeklärt werden kann oder dass selbst im Falle einer externen Beschwerde die Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen besteht;
  • Der Anzeigende hat eine interne Beschwerde und eine externe Beschwerde oder direkt eine externe Beschwerde eingereicht, ohne dass innerhalb der gesetzlichen Fristen die entsprechenden Maßnahmen ergriffen wurden – in dieser zweiten Gruppe von Fällen kann der Anzeigende eine Straftat öffentlich bekannt machen.

IV. Umgang mit Beschwerden

Innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde wird der Hinweisgeber über den Eingang der Beschwerde und gegebenenfalls über die Anforderungen, die zuständigen Behörden, die Form und die Zulässigkeit der externen Beschwerde informiert.

Nach einer ersten Überprüfung, die von autorisiertem Personal von Motorline Electrocelos, S.A. über eine von einem externen Unternehmen (Trusty AG) verwaltete Plattform durchgeführt wird, die die Vertraulichkeit der Beschwerde sicherstellt, leitet die Ethikgruppe von Motorline Electrocelos, S.A. die notwendigen Untersuchungen ein, um den in der Beschwerde behaupteten Sachverhalt zu prüfen.

Die Ethikgruppe erstellt dann einen Bericht, in dem sie die Feststellungen erläutert und eine Lösung für den Fall vorschlägt. Der Fall kann abgeschlossen werden, wenn die Beschwerde unbegründet ist oder wenn kein Verstoß vorliegt. Andererseits kann der Bericht auch die Maßnahmen enthalten, die zu ergreifen sind, um den Verstoß abzustellen, d. h. die Einleitung einer internen Untersuchung oder die Meldung der Angelegenheit an die zuständigen Behörden.

Die geplanten oder beschlossenen Maßnahmen zur Weiterverfolgung der Beschwerde und die Gründe dafür werden dem Anzeiger innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Beschwerde mitgeteilt.

Alle Beschwerden, die über den Beschwerdekanal von Motorline Electrocelos, S.A. eingereicht werden, werden vertraulich behandelt. In der Tat werden alle Informationen, die sich auf die Beschwerde beziehen, nur an die für die Bearbeitung Verantwortlichen weitergegeben, die diese Informationen tatsächlich kennen müssen.

Die Verantwortlichen, die von den Daten und Informationen im Zusammenhang mit den Beschwerden und den damit verbundenen Vorgängen Kenntnis erhalten, sind zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet.

Jede Person, die einen Verstoß im Rahmen der vorliegenden Richtlinie meldet, darf aufgrund der Meldung keinerlei Vergeltungsmaßnahmen, Drohungen, Belästigungen, Einschüchterungen oder Diskriminierungen ausgesetzt sein.

Sollte die Anzeige jedoch in böser Absicht gemacht worden sein, ohne dass der Autor die fehlende Grundlage ignorieren kann, behält sich Motorline Electrocelos, S.A. das Recht vor, die dem Fall angemessenen Sanktionen und Strafen anzuwenden.

In Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung verarbeitet Motorline Electrocelos, S.A. die in der Beschwerde gesammelten Daten und Informationen ausschließlich zum Zweck der Verfolgung des Falles und unter Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Gesetz Nr. 93/2021 vom 20. Dezember und dem Gesetzesdekret Nr. 109-E/2021 vom 9. Dezember ergeben.

Hinweisgeber, die sich in der Mitteilung über den Whistleblowing-Kanal zu erkennen geben, stimmen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für diese Zwecke zu. Diese Hinweisgeber haben das Recht, auf die übermittelten personenbezogenen Daten zuzugreifen, sie zu berichtigen und zu löschen; sie können auch die Verarbeitung einschränken und ihre Zustimmung jederzeit widerrufen, indem sie die Adresse qualidade@electrocelos.com verwenden.

Alle Daten werden sicher gespeichert, um ihre Vertraulichkeit zu gewährleisten. Motorline Electrocelos, S.A. bewahrt alle Beschwerdeakten für einen Zeitraum von fünf Jahren auf, der im Falle eines Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit der Beschwerde überschritten werden kann. In diesem Fall werden die Akten bis zur Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses aufbewahrt. Personenbezogene Daten, die eindeutig nicht für die Bearbeitung der Beschwerde relevant sind, werden jedoch nicht gespeichert.

Diese Richtlinie kann auf der Website von Motorline Electrocelos, S.A. eingesehen werden und ist ab sofort gültig.

Letzte Überprüfung am 29. November 2024

Plan zur Korruptionsrisikoprävention und Verwandte Verletzungen

I. Einführung

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 109-E/2021 wurde der Nationale Antikorruptionsmechanismus („MENAC“) geschaffen und das Allgemeine Korruptionspräventionsregime („RGPC“) genehmigt, mit dem Ziel, den Kampf gegen Korruption wirksamer zu gestalten – ein ständiges Anliegen der portugiesischen Regierung in den letzten Jahren.

Eines der Hauptziele des oben genannten Rechtsdokuments besteht darin, den privaten Sektor zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption zu verpflichten. Im Einklang mit den gesetzlich festgelegten Verpflichtungen stellt Motorline Electrocelos, SA die Korruptionsprävention an die Spitze ihrer Prioritäten. Da das RGPC für juristische Personen mit Sitz in Portugal gilt, die 50 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, gehört Motorline Electrocelos, SA zu den Zielgruppen dieses Diploms und unternimmt noch mehr Anstrengungen, um die daraus resultierenden Ziele zu erreichen.

Dieser Plan zeigt das Engagement von Motorline Electrocelos, SA für Ethik und Integrität und identifiziert die Hauptbereiche des Korruptionsrisikos in der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, unterteilt in mehrere Schlüsselpunkte: Managementmethodik und Bewertung von Korruptionsrisiken; Definition von Aktionsplänen zur Korruptionsprävention; und Überwachungsstrategien für identifizierte Kontrollmechanismen.

Der Plan deckt alle Mitarbeiter von Motorline Electrocelos, SA und andere Personen ab, die unabhängig von ihrem rechtlich-funktionalen Rahmen Arbeit oder Dienstleistungen für das Unternehmen erbringen, und stellt ein weltweit verbindliches Instrument innerhalb der Organisation mit dem Ziel dar, das Management und die Konsolidierung zu verbessern und Wirksamkeit der Mechanismen zur Korruptionsprävention und -erkennung.

II. Charakterisierung von Motorline Electrocelos, SA

Motorline Electrocelos, SA ist eine portugiesische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Hauptsitz in Barcelos, die über mehr als 30 Jahre Erfahrung auf dem Automatisierungsmarkt verfügt und sich daher als nationale und internationale Referenz mit einer Präsenz in mehr als 70 Ländern etabliert.

Motorline Professional wiederum ist von Innovation geleitet, aus der Perspektive der ständigen Weiterentwicklung, bei der Entwicklung und Produktion von Automatisierungssystemen für Haushalte, Industrie und Straßenkontrollen, stets mit dem Ziel, das Leben der Menschen zu vereinfachen.

Daher orientiert sich Motorline Electrocelos, SA bei der Erbringung von Dienstleistungen und im gesamten Betrieb an den folgenden Grundsätzen und Werten, die in seinem Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung festgelegt sind:

  1. Integrität: Motorline Electrocelos, SA fördert eine Organisationskultur, die auf Ethik und Ehrlichkeit basiert;
  2. Verantwortung: Alle Mitarbeiter von Motorline Electrocelos, SA sind an verschiedene Pflichten und Pflichten gebunden und berichten regelmäßig, was die Festlegung klarer Verantwortlichkeiten gewährleistet;
  3. Transparenz: Motorline Electrocelos, SA verfolgt eine Politik der Offenlegung und Transparenz seiner Handlungen und hält alle relevanten Informationen der Öffentlichkeit zugänglich;
  4. Einhaltung gesetzlicher Standards: Motorline Electrocelos, SA stellt sicher, dass alle seine Aktivitäten im Einklang mit den für ihn geltenden portugiesischen, gemeinschaftlichen und internationalen Gesetzen stehen;
  5. Überwachung: Motorline Electrocelos, SA implementiert wirksame interne Kontrollverfahren und -mechanismen, um falsches oder korruptes Verhalten zu verhindern, zu erkennen und zu korrigieren;
  6. Schulung: Motorline Electrocelos, SA informiert und sensibilisiert seine Mitarbeiter über die Korruptionsprävention und versetzt sie in die Lage, entsprechend ihrer Funktion und ihrem Verantwortungsgrad auf mögliches Risikoverhalten zu reagieren.

III. Konzepte

Um diesen Plan zu kontextualisieren, ist es zunächst wichtig, bestimmte relevante Konzepte in dieser Angelegenheit zu definieren:

  1. Risiko: bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, dass etwas eintritt, normalerweise, wenn eine Gefahr besteht.
  2. Aktive Korruption: Jemand gewährt oder verspricht einem Mitarbeiter oder einem Dritten durch Angabe oder mit seinem Wissen selbst oder durch einen Vermittler mit seiner Zustimmung oder Genehmigung einen materiellen oder immateriellen Vorteil für die Ausübung einer gegenteiligen Handlung Handlung oder Unterlassung zur Verletzung der Amtspflichten – § 374 Nr. 1 StGB.
  3. Passive Korruption: jemand, der selbst oder durch einen Mittelsmann mit seiner Zustimmung oder Genehmigung für sich oder einen Dritten einen materiellen oder immateriellen Vorteil oder dessen Versprechen für die Ausübung einer Handlung oder eines anderen Unternehmens fordert oder annimmt pflichtwidriges Unterlassen – § 373 Nr. 1 StGB.
  4. Verwandte Straftaten: Wie in Artikel 3 des RGPC verankert, umfasst der Begriff der Korruption im geschäftlichen Kontext letztendlich auch andere Verhaltensweisen, die ebenfalls unter Strafe gestellt werden und als damit verbundene Straftaten bezeichnet werden. Beispiele hierfür sind die Straftaten der Erlangung und Gewährung eines ungerechtfertigten Vorteils, der Unterschlagung und der wirtschaftlichen Beteiligung Geschäftstätigkeit, Machtmissbrauch, Fehlverhalten, Einflussnahme, Geldwäsche oder Betrug bei der Erlangung oder Veruntreuung von Subventionen, Subventionen oder Krediten.
  5. Angestellter: Der in diesem Plan verwendete Begriff „Angestellter“ bezieht sich auf den Begriff des Artikels 386 des Strafgesetzbuches (Bedienstete des öffentlichen Dienstes, Militärangehörige, Personen, die öffentliche Ämter innehaben, Richter, Notare usw.).
  6. Unrechtmäßige Annahme und unrechtmäßiges Anbieten eines Vorteils: liegt vor, wenn ein Mitarbeiter in Ausübung seiner Pflichten oder wegen dieser Pflichten selbst oder über einen Vermittler mit seiner Zustimmung oder Genehmigung für sich selbst einen Vorteil verlangt, annimmt, gewährt oder verspricht Arbeitnehmer oder für einen Dritten materiellen oder immateriellen Vorteil, der ihm bei der Ausübung seiner Aufgaben oder aufgrund dieser nicht zusteht – Artikel 372 §§ 1 und 2 des Strafgesetzbuches.
  7. Unterschlagung: Unterschlagung liegt vor, wenn sich ein Arbeitnehmer zu seinem eigenen Nutzen oder dem einer anderen Person unrechtmäßig Geld oder bewegliche oder unbewegliche Sachen oder Tiere, ob öffentlich oder privat, aneignet, die ihm übergeben wurden, sich in seinem Besitz befinden oder ihm fällig zugänglich sind zu seinen Funktionen; Hierzu zählt auch der Fall, dass der Arbeitnehmer diese Werte oder Gegenstände verleiht, verpfändet oder in sonstiger Weise verpfändet – § 375 Nr. 1 StGB.
  8. Wirtschaftliche Beteiligung am Unternehmen: liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer in der Absicht, sich oder einem Dritten eine unerlaubte wirtschaftliche Beteiligung zu verschaffen, bei einem Rechtsgeschäft die Vermögensinteressen schädigt, die er aufgrund seines Rechtsgeschäfts ganz oder teilweise erfüllt Funktionieren, verwalten, überwachen, verteidigen oder durchführen – Artikel 377 Nr. 1 des Strafgesetzbuches.
  9. Machtmissbrauch liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb der in den vorstehenden Artikeln vorgesehenen Fälle seine Befugnisse missbraucht oder Pflichten verletzt, die mit seiner Funktion verbunden sind, mit der Absicht, sich oder einem Dritten einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen oder Schaden zuzufügen an eine andere Person – Artikel 382 des Strafgesetzbuches.
  10. Fehlverhalten: liegt vor, wenn ein Beamter im Rahmen einer verfahrensrechtlichen Untersuchung, eines Gerichtsverfahrens, wegen Vergehens oder eines Disziplinarverfahrens bewusst und gegen das Gesetz eine Handlung fördert (oder nicht), ausführt, entscheidet (oder nicht) oder eine Handlung im Rahmen dieser Ausübung durchführt der sich aus der Stellung, die er innehat, ergebenden Befugnisse – § 369 Nr. 1 StGB.
  11. Einflussnahme: liegt vor, wenn jemand allein oder über einen Vermittler mit seiner Zustimmung oder Genehmigung für sich selbst oder für einen Dritten einen materiellen oder immateriellen Vorteil verlangt oder annimmt oder verspricht, seinen tatsächlichen Einfluss zu missbrauchen oder vermeintlich, mit einer öffentlichen Einrichtung, sei es im In- oder Ausland – Artikel 335 § 1 des Strafgesetzbuches.
  12. Whitening: Prozess, bei dem jemand einen Konvertierungsvorgang oder die Übertragung von Vorteilen, die er oder ein Dritter direkt oder indirekt erlangt hat, umwandelt, überträgt, unterstützt oder erleichtert, mit dem
    Ziel, seine illegale Herkunft zu verschleiern oder den Autor oder Teilnehmer daran zu hindern einer Straftat wird strafrechtlich verfolgt oder strafrechtlich bestraft – Artikel 368-A des Strafgesetzbuches.
  13. Betrug bei der Erlangung oder Umleitung eines Zuschusses, Zuschusses oder Kredits: liegt vor, wenn jemand einen Zuschuss oder Zuschuss dadurch erlangt hat, dass er den zuständigen Behörden oder Stellen unrichtige oder unvollständige Angaben über sich selbst oder Dritte gemacht hat und sich auf Tatsachen bezieht, die für die Gewährung des Zuschusses von Bedeutung sind Subvention oder Subvention; oder entgegen den Bestimmungen der gesetzlichen Förder- oder Förderregelung Angaben zu für die Gewährung wichtigen Tatsachen unterlässt; oder die Verwendung eines Dokuments, das den Anspruch auf einen Zuschuss oder Zuschuss begründet, oder wichtiger Tatsachen für dessen Gewährung, die durch unrichtige oder unvollständige Informationen erlangt wurden – Artikel 36 Nr. 1 des Gesetzesdekrets Nr. 28/84 vom 20. Januar 2010.

IV. Risikomanagement – und Bewertungsmethode

Um den Risiken von Korruption und damit verbundenen Verstößen vorzubeugen, hat Motorline Electrocelos, SA eine Reihe von Risikomanagement- und internen Kontrollmechanismen und -verfahren entwickelt, die darauf abzielen, mögliche Verstöße zu erkennen und zu identifizieren und ihre zukünftigen Auswirkungen abzumildern.

Das Gesetzesdekret Nr. 109-E/2021 vom 9. Dezember legt fest, dass der Risikopräventionsplan die folgenden Elemente enthalten muss:

  1. Die Tätigkeitsbereiche des Unternehmens, bei denen das Risiko der Begehung von Korruptionshandlungen und damit verbundenen Straftaten besteht;
  2. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die vorhersehbaren Auswirkungen jeder Situation, um eine Einstufung der Risiken zu ermöglichen;
  3. Präventive und korrigierende Maßnahmen, die die Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen identifizierter Risiken und Situationen verringern;
  4. In Situationen mit hohem oder maximalem Risiko die umfassendsten Präventionsmaßnahmen, wobei deren Umsetzung Vorrang hat;
  5. Die Benennung der Person, die allgemein für die Ausführung, Kontrolle und Überprüfung des Plans verantwortlich ist.

Durch diesen Plan legt Motorline Electrocelos, SA Methoden zur Erkennung, Identifizierung und Bewertung von Tätigkeitsbereichen fest, in denen das Risiko von Korruption oder damit verbundenen Verstößen besteht, und definiert die jeweilige Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens im Tagesablauf des Unternehmens mit dem Ziel, das Auftreten illegaler Handlungen zu verhindern handelt innerhalb der Organisation.

a) Risikogebiete

Erstens hat Motorline Electrocelos, SA im Rahmen der erläuterten Präventionsbemühungen innerhalb ihrer Tätigkeitsbereiche die Aktivitäten mit der größten Neigung zu riskanten Verhaltensweisen identifiziert und klassifiziert und dabei versucht, die verschiedenen

Verhaltensweisen und Risikograde zu klassifizieren und zu unterscheiden.
In diesem Sinne sind die Tätigkeitsbereiche von Motorline Electrocelos, SA, die am anfälligsten für unregelmäßiges Verhalten sind, nämlich:

  • Erbringung von Dienstleistungen und Verkauf von Produkten;
  • Vertragsabschlüsse mit Lieferanten;
  • Anwerbung und Verhandlung mit Kunden und Geschäftspartnern;
  • Klassifizierung, Buchung und Erfassung von Rechnungen und anderen Dokumenten von Lieferanten und Kunden;
  • Erstellung von Finanzberichten, Erstellung von Jahresabschlüssen und Konsolidierung.

b) Eintrittswahrscheinlichkeit und jeweilige Auswirkung

Die Klassifizierung und Bewertung der Risiken erfolgte auf Basis einer Analyse der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risikosituationen und der Schwere ihrer Auswirkungen. Eine solche Analyse umfasst fünf Risikostufen: sehr niedrig , niedrig , mäßig , hoch und sehr hoch.

Wie aus dem oben Gesagten hervorgeht, ist es erst nach einer angemessenen und vollständigen Analyse des Risikoniveaus jeder Maßnahme möglich, die zu ergreifenden Lösungen, insbesondere präventive Lösungen, anzugehen.

Auf diese Weise wird die Eintrittswahrscheinlichkeit wie folgt abgestuft:

Nivel Descrição
5 – Sehr hoch
Es kommt mehrmals im Jahr vor.
4 – Hoch
Es kommt alle sechs Monate vor.
3 – Mäßig
Es kommt einmal alle zwölf Monate vor.
2 – Niedrig
Es wird erwartet, dass dies nur in Ausnahmefällen der Fall sein wird.
1 – Sehr Niedrig
Das Auftreten ist nicht zu erwarten.

Die Auswirkungen auf die Kosten und den Ruf von Motorline Electrocelos, SA werden auch anhand der folgenden Schweregradskala bewertet:

Nivel Descrição
5 – Sehr hoch
Der Vorfall beeinträchtigt den Ruf des Unternehmens erheblich oder ist mit sehr hohen Kosten verbunden.
4 – Hoch
Der Ruf des Unternehmens wird durch das Ereignis erheblich beeinträchtigt oder es entstehen erhebliche Kosten.
3 – Mäßig
Der Umstand beeinträchtigt den Ruf in angemessener Weise, hat erhebliche Auswirkungen auf die Aktivitäten und Ziele des Unternehmens oder ist mit erträglichen Kosten verbunden.
2 – Niedrig
Das Vorkommnis beeinträchtigt die Reputation, jedoch ohne nennenswerte Kosten oder mit minimalen Folgen für Aktivitäten und Ziele.
1 – Sehr Niedrig
Der Ruf des Unternehmens wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Anhand dieser Skalen wird der Risikograd, der beide genannten Parameter berücksichtigt, wie folgt abgestuft:

Nivel Coluna 1 Coluna 2 Coluna 3 Coluna 4 Coluna 5
Auswirkungen
5
5
10
15
20
25
4
4
8
12
16
20
3
3
6
9
12
15
2
2
4
6
8
10
1
1
2
3
4
5
1
2
3
4
5
Eintrittswahrscheinlichkeit
Nivel Coluna 1
Risikostufe
Sehr hohes Niveau
Hohes Niveau
Mittleres Niveau
Niedriges Niveau

Unter Berücksichtigung des Risikoniveaus wird Motorline Electrocelos, SA eines von vier Risikobehandlungsverhaltensweisen anwenden:

  1. Beenden – Beenden Sie die betreffende Aktivität, wenn das Risiko so hoch ist, dass eine Fortsetzung der Aktivität nicht möglich ist.
  2. Abmildern – auf eine Weise handeln, die das Risiko der betreffenden Aktivität verringert und auf einem angemessenen Niveau hält.
  3. Übertragung – durch einen Dritten, der das Risiko übernimmt.
  4. Akzeptieren – zugeben, dass man einem Risiko ausgesetzt ist. Nicht alle Risiken können bewältigt werden und die Kosten für deren Aufrechterhaltung können viel höher sein als der angestrebte Nutzen der Tätigkeit.

c) Risikostufe der Bereiche, die am anfälligsten für unregelmäßiges Verhalten sind

Nivel Coluna 1 Coluna 2 Coluna 3 Coluna 4 Coluna 5
Risiko
Risikogebiete
Erbringung von Dienstleistungen und Verkauf von Produkten
Vertragsabschlüsse mit Lieferanten
Beschaffung von und Verhandlungen mit Kunden und Geschäftspartnern
Klassifizierung, Buchung und Registrierung von Rechnungen und anderen Dokumenten von Lieferanten und Kunden
Finanzberichterstattung, Erstellung von Jahresabschlüssen und Konsolidierung
Ungerechtfertigte unzulässige Zahlungen
Niedrig
Mässig
Mässig
Mässig
Niedrig
Unberechtigte Einkünfte
Mässig
Mässig
Mässig
Mässig
Niedrig
Betrug bei der Erlangung oder Umleitung von Subventionen, Zuschüssen oder Krediten
Niedrig
Niedrig
Niedrig
Mässig
Mässig
Begünstigung von externen Einrichtungen
Mässig
Mässig
Mässig
Mässig
Niedrig
Erwerb von unnötigen Waren oder Dienstleistungen
Niedrig
Mässig
Mässig
Niedrig
Niedrig
Parteilichkeit und mangelnde Objektivität im Amt
Niedrig
Mässig
Mässig
Niedrig
Niedrig
Gewährung von Leistungen im Austausch gegen Vorteile
Mässig
Mässig
Mässig
Niedrig
Mässig

V. Prävention von Korruption und Verwandten Verletzungen bei Motorline Electrocelos, SA

Um diese Risiken zu mindern, hat Motorline Electrocelos, SA mehrere Präventions- und Korrekturmechanismen eingeführt und eingeführt, die für alle Tätigkeitsbereiche gelten und regelmäßig überprüft werden, nämlich:

  • Ein Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung, der die Werte angibt, an denen Motorline Electrocelos, SA sein Verhalten auf dem Markt orientiert, und die ethischen Richtlinien, an denen sich alle seine Mitarbeiter orientieren, wobei der zentrale Punkt die Prävention von Korruption und damit verbundenen Verstößen ist;
  • Ein interner Meldekanal, der die Kommunikation und anonyme Meldung unregelmäßiger Praktiken, insbesondere solcher im Zusammenhang mit Korruption und damit verbundenen Verstößen, ermöglicht, um solche Verhaltensweisen wirksam zu bekämpfen, und zwar durch eine schnelle und offene Möglichkeit der Meldung an alle, die mit Motorline Electrocelos in Kontakt kommen , SA, wobei jedoch die Vertraulichkeit und Anonymität der Beschwerdeführer gewahrt bleibt;
  • Eine Berichterstattungskommunikations- und Follow-up-Richtlinie, die alle Verfahren festlegt und regelt, die für den Empfang, die Weiterverfolgung und den Abschluss jedes Berichterstattungsprozesses erforderlich sind, und sich dabei genau an die Anforderungen des Gesetzes Nr. 93/2021 vom 20. Dezember hält, in dem dies verankert ist Allgemeine Schutzregelung für Whistleblower bei Verstößen;
  • Ein internes Schulungsprogramm, das darauf abzielt, die Mitarbeiter sowie die Management- und Verwaltungsorgane von Motorline Electrocelos, SA über die gesetzlichen Richtlinien zur Verhinderung von Korruption und damit verbundenen
    Straftaten sowie über die in diesem Bereich verabschiedeten Geschäftsrichtlinien zu informieren und zu sensibilisieren.
  • Die Ernennung der Person, die für das Anti-Korruptions-Compliance-Programm verantwortlich ist, nämlich des CEO von Motorline Electrocelos, SA.

VI. Verfolgung und Überwachung des Plans

In Übereinstimmung mit dem RGPC wurde der CEO von Motorline Electrocelos, SA zum Verantwortlichen für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ernannt und kann die Überwachung, Überprüfung und Verbreitung dieses Plans an die Ethikgruppe von Motorline Electrocelos, SA delegieren.

Auf diese Weise gewährleistet der CEO oder an seiner Stelle die Ethikgruppe die Kontrolle über diesen Plan und erstellt insbesondere einen jährlichen Bewertungsbericht für jedes Jahr der Gültigkeit des Plans, der unter anderem die Quantifizierung enthalten muss über den Grad der Umsetzung der hier identifizierten Präventions- und Korrekturmaßnahmen und die Prognose ihrer vollständigen Umsetzung.

Dieser Plan muss alle drei Jahre oder bei jeder Änderung der Verantwortlichkeiten oder der Organisation oder Unternehmensstruktur des Unternehmens überprüft werden, um die Überprüfung der in Artikel 6.º Nr. 1 und 2 des RGPC enthaltenen Elemente zu rechtfertigen .

Motorline Electrocelos, SA gewährleistet die Veröffentlichung dieses Plans durch seine Veröffentlichung auf seiner offiziellen Website, die sofort in Kraft tritt.

19 Dezember 2024

Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung

I. Einführung

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 109-E/2021 wurde der Nationale Antikorruptionsmechanismus („MENAC“) geschaffen und das Allgemeine Korruptionspräventionsregime („RGPC“) genehmigt, mit dem Ziel, den Kampf gegen Korruption effektiver zu gestalten – ein ständiges Anliegen der portugiesischen Regierung in den letzten Jahren.

Eines der Hauptziele des oben genannten Rechtsdokuments besteht darin, den privaten Sektor zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption zu verpflichten. Im Einklang mit den gesetzlich festgelegten Verpflichtungen stellt Motorline Electrocelos, SA die Korruptionsprävention an die Spitze ihrer Prioritäten. Da das RGPC für juristische Personen mit Sitz in Portugal gilt, die 50 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, gehört Motorline Electrocelos, SA zu den Zielgruppen dieses Diploms und unternimmt noch mehr Anstrengungen, um die daraus resultierenden Ziele zu erreichen.

Dieser von der RGPC geforderte Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung zeigt das Engagement von Motorline Electrocelos, SA für Ethik und Integrität und legt die Grundsätze, Werte und Handlungsregeln aller Mitarbeiter in Fragen der Berufsethik fest Berücksichtigung der strafrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit Korruption und damit verbundenen Straftaten sowie der Risiken, die mit der Gefährdung des Unternehmens durch diese Straftaten verbunden sind.

Mit den hier festgelegten klaren und strengen Richtlinien möchte Motorline Electrocelos, SA allen seinen Mitarbeitern, Lieferanten und Partnern einen Leitfaden für die Durchführung ihrer Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Unternehmen bieten und die Einhaltung der höchsten Standards an Integrität und Transparenz gewährleisten.

II. Charakterisierung von Motorline Electrocelos, SA

Motorline Electrocelos, SA ist eine portugiesische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Hauptsitz in Barcelos, die über mehr als 30 Jahre Erfahrung auf dem Automatisierungsmarkt verfügt und sich daher als nationale und internationale Referenz mit einer Präsenz in mehr als 70 Ländern etabliert.

Motorline Professional wiederum ist von Innovation geleitet, aus der Perspektive der ständigen Weiterentwicklung, bei der Entwicklung und Produktion von Automatisierungssystemen für Haushalte, Industrie und Straßenkontrollen, immer mit dem Ziel, das Leben der Menschen zu vereinfachen.

Bei der Verfolgung seiner Ziele orientiert sich Motorline Electrocelos, SA an den Grundsätzen der Transparenz, Verantwortung und Integrität und verpflichtet sich, das Streben nach Exzellenz und Innovation mit der ständigen Verbesserung alltäglicher Prozesse und Praktiken zu verbinden,

III. Konzepte

Um diesen Anti-Korruptions-Verhaltenskodex in einen Kontext zu setzen, ist es wichtig, bestimmte Schlüsselkonzepte zu definieren:

  1. Risiko: bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, dass etwas eintritt, normalerweise wenn eine Gefahr besteht.
  2. Aktive Korruption: Jemand gewährt oder verspricht einem Mitarbeiter oder einem Dritten durch Angabe oder mit seinem Wissen selbst oder durch einen Vermittler mit seiner Zustimmung oder Genehmigung einen materiellen oder immateriellen Vorteil für die Ausübung einer gegenteiligen Handlung oder Unterlassung zur Verletzung der Amtspflichten – § 374 Nr. 1 StGB.
  3. Passive Korruption: jemand, der selbst oder durch einen Mittelsmann mit seiner Zustimmung oder Genehmigung für sich oder einen Dritten einen materiellen oder immateriellen Vorteil oder dessen Versprechen für die Ausübung einer Handlung oder eines anderen Unternehmens fordert oder annimmt pflichtwidriges Unterlassen – § 373 Nr. 1 StGB.
  4. Verwandte Straftaten: Wie in Artikel 3 des RGPC dargelegt, umfasst der Begriff der Korruption im geschäftlichen Kontext letztendlich auch andere Verhaltensweisen, die ebenfalls kriminalisiert werden und als damit verbundene Straftaten bezeichnet werden – Beispiele hierfür sind die Straftaten der Annahme und Gewährung eines ungerechtfertigten Vorteils sowie der Unterschlagung , wirtschaftliche Beteiligung an Unternehmen, Machtmissbrauch, Fehlverhalten, Einflussnahme, Geldwäsche oder Betrug bei der Erlangung oder Veruntreuung von Subventionen, Subventionen oder Krediten.
  5. Server: Der in diesem Verhaltenskodex verwendete Begriff „Server“ bezieht sich auf den Begriff des Artikels 386 des Strafgesetzbuchs (Bedienstete des öffentlichen Dienstes, Militärangehörige, Personen, die öffentliche Ämter innehaben, Richter, Notare usw.).
  6. Unrechtmäßige Entgegennahme und Anbieten eines Vorteils: liegt vor, wenn ein Mitarbeiter in Ausübung seiner Pflichten oder aufgrund dieser, selbst oder durch einen Vermittler, mit seiner Zustimmung oder Genehmigung, für sich selbst einen Vorteil verlangt, annimmt, gewährt oder verspricht Arbeitnehmer oder für einen Dritten, materieller oder immaterieller Vorteil, der ihm bei der Ausübung seiner
    Aufgaben oder aufgrund dieser nicht zusteht – Artikel 372, §§ 1 und 2 des Strafgesetzbuches.
  7. Unterschlagung: Unterschlagung liegt vor, wenn sich ein Arbeitnehmer zu seinem eigenen Nutzen oder dem einer anderen Person unrechtmäßig Geld oder eine bewegliche oder unbewegliche Sache oder ein öffentliches oder privates Tier aneignet, die ihm übergeben wurden, sich in seinem Besitz befinden oder ihm fällig zugänglich sind zu seinen Funktionen; Hierzu zählt auch der Fall, dass der Arbeitnehmer diese Werte oder Gegenstände verleiht, verpfändet oder in sonstiger Weise verpfändet – § 375 Nr. 1 StGB.
  8. Wirtschaftliche Beteiligung am Unternehmen: liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer in der Absicht, sich oder einem Dritten eine unerlaubte wirtschaftliche Beteiligung zu verschaffen, bei einem Rechtsgeschäft die Vermögensinteressen schädigt, die er aufgrund seines Rechtsgeschäfts ganz oder teilweise erfüllt Funktionieren, verwalten, überwachen, verteidigen oder durchführen – Artikel 377 Nr. 1 des Strafgesetzbuches.
  9. Machtmissbrauch: liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb der in den vorstehenden Artikeln vorgesehenen Fälle Befugnisse missbraucht oder mit seiner Funktion verbundene Pflichten verletzt, mit der Absicht, sich oder einem Dritten einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen oder Schaden zuzufügen an eine andere Person – Artikel 382 des Strafgesetzbuches.
  10. Fehlverhalten: liegt vor, wenn ein Beamter im Rahmen einer verfahrensrechtlichen Untersuchung, eines Gerichtsverfahrens, eines Vergehens oder eines Disziplinarverfahrens bewusst und rechtswidrig eine Handlung fördert (oder nicht), ausführt, entscheidet (oder nicht) oder eine Handlung im Rahmen dieser Ausübung durchführt der sich aus der Stellung, die er innehat, ergebenden Befugnisse
    – § 369 Nr. 1 StGB.
  11. Einflussnahme: liegt vor, wenn jemand allein oder über einen Vermittler mit seiner Zustimmung oder Genehmigung für sich selbst oder für einen Dritten einen materiellen oder immateriellen Vorteil verlangt oder annimmt oder verspricht, seinen tatsächlichen Einfluss zu missbrauchen oder vermeintlich, mit einer öffentlichen Einrichtung, sei es im In- oder Ausland – Artikel 335 § 1 des Strafgesetzbuches.
  12. Whitening: Prozess, bei dem jemand einen Konvertierungsvorgang oder die Übertragung von Vorteilen, die er oder ein Dritter direkt oder indirekt erlangt hat, umwandelt, überträgt, unterstützt oder erleichtert, mit dem Ziel, seine illegale Herkunft zu verschleiern oder den Urheber oder Teilnehmer daran zu hindern Straftaten werden strafrechtlich verfolgt oder mit strafrechtlichen Sanktionen belegt – Artikel 368-A des Strafgesetzbuches.
  13. Betrug bei der Erlangung oder Veruntreuung einer Subvention, eines Zuschusses oder eines Kredits: liegt vor, wenn jemand eine Subvention oder einen Zuschuss dadurch erlangt hat, dass er den zuständigen Behörden oder Stellen unrichtige oder unvollständige Angaben über sich selbst oder Dritte gemacht hat und sich auf Tatsachen bezieht, die für die Gewährung des Zuschusses von Bedeutung sind Subvention oder Subvention; oder entgegen den Bestimmungen der gesetzlichen Förder- oder Förderregelung Angaben zu für die Gewährung wichtigen Tatsachen unterlässt; oder die Verwendung eines Dokuments, das den Anspruch auf einen Zuschuss oder Zuschuss begründet, oder wichtiger Tatsachen für dessen Gewährung, die durch unrichtige oder unvollständige Informationen erlangt wurden – Artikel 36 Nr. 1 des Gesetzesdekrets Nr. 28/84 vom 20. Januar 2010.

IV. Grundsätze, Werte und Handlungsregeln

Bei seiner gesamten Geschäftstätigkeit orientiert sich Motorline Electrocelos, SA an den folgenden Grundsätzen, Werten und Handlungsregeln:

a) Integrität

Motorline Electrocelos, SA fördert eine auf Ethik und Ehrlichkeit basierende Unternehmenskultur und toleriert keinerlei Betrug, insbesondere im Zusammenhang mit Korruption. Die Ausübung dieser Art von Verstößen zieht disziplinarische, zivil- und strafrechtliche Sanktionen gegen den Täter nach sich.

Allen Mitarbeitern wird die Bedeutung ehrlichen Verhaltens vermittelt , so dass sie bei ihrem Handeln nach innen und außen auf eine transparente Kommunikation und die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen Wert legen. Motorline Electrocelos, SA stellt sicher, dass alle Prozesse und Abläufe für alle Mitarbeiter, Lieferanten und Partner klar und verständlich sind, sodass Beziehungen entstehen, die auf Vertrauen und Transparenz basieren.

Zusätzlich zu diesem Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung verfügt Motorline Electrocelos, SA auch über eine interne Regelung, einen Verhaltenskodex zur Verhinderung von Belästigung am Arbeitsplatz und einen Kodex zur Datenverarbeitung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung . Diese Reihe von Dokumenten, die sich gegenseitig ergänzen, stellt einen Leitfaden für gutes Verhalten dar, der alle Geschäftstätigkeiten des Unternehmens abdeckt und die Säule der Integrität gewährleistet.

In diesem Sinne dürfen Mitarbeiter von Motorline Electrocelos, SA keine Geschenke, Vorteile, Bestechungsgelder oder andere Vorteile annehmen, die ihre beruflichen Entscheidungen beeinflussen könnten. Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen Interessen mit den Interessen des Unternehmens kollidieren könnten, und es ist von größter Bedeutung, mögliche Konflikte zu kommunizieren, damit sie gemäß intern festgelegten Richtlinien gehandhabt werden können.

Kurz gesagt, die Mitarbeiter von Motorline Electrocelos, SA müssen jede Beziehung zu Dritten vermeiden, die sie in kompromittierende Situationen bringen, Zweifel an ihrer Integrität aufkommen lassen und das Vertrauen in das Unternehmen beeinträchtigen könnte.

b) Respekt vor den Mitarbeitern

Der Respekt gegenüber den Mitarbeitern steht im Mittelpunkt der Organisationskultur von Motorline Electrocelos, SA und leitet alle Managementpraktiken und täglichen Interaktionen. Alle Mitarbeiter von Motorline Electrocelos, SA werden mit Würde behandelt, unabhängig von ihrer Position, Funktion, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Geschlecht, sexuellen Orientierung, religiösen Überzeugung oder anderen persönlichen Merkmalen.

Motorline Electrocelos, SA möchte ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld schaffen, Chancengleichheit fördern und die Beiträge jedes Einzelnen wertschätzen. In diesem Aspekt wird die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung oder Belästigung gewährleistet.

Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter von Motorline Electrocelos, SA jedes Verhalten unterlassen, das sich negativ auf das Unternehmen auswirken, seine Wahrnehmung im Ausland verzerren und das Vertrauen von Partnern und Lieferanten untergraben könnte.
Auch die internen Beziehungen dürfen nicht außer Acht gelassen werden und die Mitarbeiter müssen ihr Verhalten und ihre zwischenmenschlichen Beziehungen auf den Grundsätzen der Zusammenarbeit und Höflichkeit ausrichten.

In diesem Sinne ist es klar, dass die Menschenrechte bei Motorline Electrocelos, SA nicht vergessen werden, das seine Tätigkeit an den Normen und Grundsätzen orientiert, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in den Grundkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation und in den Leitlinien verkündet sind Grundsätze der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten und die Freiwilligen Grundsätze zu Sicherheit und Menschenrechten.

c) Transparenz

Transparenz ist einer der zentralen Werte von Motorline Electrocelos, SA, der alle seine Aktivitäten leitet, mit dem Ziel, das Vertrauen derjenigen zu stärken, die mit ihm in Kontakt kommen, und Integrität und Verantwortungsbewusstsein in seinen Tätigkeiten zu gewährleisten.

Auf diese Weise vertritt das Unternehmen eine klare und zugängliche Kommunikationspolitik, die seine Aktivitäten transparent offenlegt und alle relevanten Informationen der Öffentlichkeit zugänglich macht. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter von Motorline Electrocelos, SA dazu ermutigt, die Verbreitung relevanter Informationen zu fördern und eine Kultur des permanenten Dialogs mit „offener Tür“ zu etablieren.

Motorline Electrocelos, SA ist bestrebt, in Übereinstimmung mit seinen gesetzlichen Verpflichtungen vollständige und genaue Aufzeichnungen über seine Aktivitäten zu führen und riskantes Verhalten im Zusammenhang mit Korruption und damit verbundenen Verstößen zu verhindern.

Die Mitarbeiter von Motorline Electrocelos, SA erkennen den Vorrang dieses Grundsatzes nicht nur untereinander, sondern auch nach außen an und sind dafür verantwortlich, Verbrauchern und Kunden alle notwendigen Informationen über die angebotenen Produkte und Dienstleistungen korrekt, vollständig und zeitnah zur Verfügung zu stellen Art und Weise, um Auslassungen und Ungenauigkeiten zu vermeiden.

d) Aufsicht

Motorline Electrocelos, SA verpflichtet sich zur Einhaltung hoher Integritäts- und Compliance-Standards in allen seinen Betrieben. In diesem Sinne sind Überwachung und interne Kontrolle wesentliche Bestandteile, um sicherzustellen, dass die Tätigkeit des Unternehmens allen gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Daher implementiert Motorline Electrocelos, SA wirksame Verfahren und Mechanismen, um eine kontinuierliche Überwachung sicherzustellen, die falsches oder riskantes Verhalten verhindert, erkennt und korrigiert.

Alle Mitarbeiter von Motorline Electrocelos, SA kennen und befolgen die in diesem Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung festgelegten Regeln sowie die in den Geschäftsordnungen, dem Verhaltenskodex zur Verhinderung von Belästigung am Arbeitsplatz und dem Kodex zur Datenverarbeitung enthaltenen Regeln im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung. Alle diese internen Regelungen sind im täglichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens äußerst wichtig, sodass jeder, der mit ihm in Kontakt kommt, auf seine Integrität und Transparenz vertrauen kann.

Um die Einhaltung aller aktuellen internen Standards sowie aller geltenden Gesetze und Vorschriften sicherzustellen, bleibt die Motorline Electrocelos, SA Ethics Group auf potenzielle Verstöße aufmerksam und erstellt Berichte über die Einhaltung interner Standards.

Das Ziel jeder Überwachung ist die ständige Verbesserung des Verhaltens von Motorline Electrocelos, SA als Ganzes, die Beseitigung etwaiger regulatorischer Mängel und die rechtzeitige Korrektur von Fehlverhalten.

e) Schulung und Bewusstsein

Motorline Electrocelos, SA ist sich bewusst, dass eine kontinuierliche und umfassende Antikorruptionsschulung für die Schaffung einer Kultur der Integrität und Compliance von grundlegender Bedeutung ist. Dabei geht es ihr darum, alle Mitarbeiter über die Korruptionsprävention zu informieren und zu sensibilisieren, damit sie diesen Anti-Korruptions-Verhaltenskodex kennen und verstehen.

Der Ansatz von Motorline Electrocelos, SA besteht darin, alle Mitarbeiter entsprechend ihren Rollen und Verantwortlichkeiten zu schulen, um Risikoverhalten im Zusammenhang mit Korruption oder damit verbundenen Verstößen zu erkennen, zu verhindern und angemessen darauf zu reagieren.

In diesem Sinne bietet Motorline Electrocelos, SA regelmäßige Schulungen zu Korruption und damit verbundenen Straftaten für Mitarbeiter an, deren Funktion und Verantwortungsebene dies erfordern, insbesondere für leitende Positionen, wie im Antikorruptions-Schulungsprogramm vorgesehen. Jeder Mitarbeiter, der eine höhere Position im Unternehmen innehat, muss zudem eine partizipative Führung sicherstellen, damit alle Teammitglieder ihren Beitrag leisten können.

V. Nichteinhaltung

Die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung festgelegten Standards ist unerlässlich, damit Motorline Electrocelos, SA ein ethisches und verantwortungsvolles Arbeitsumfeld aufrechterhalten kann. Die Einhaltung aller unternehmensinternen Standards ist nicht nur eine rechtliche und moralische Verpflichtung, sondern auch von grundlegender Bedeutung für die kontinuierliche Verbesserung von Motorline Electrocelos, SA.

Daher wird jeder Verstoß gegen diese Vorschriften mit größter Ernsthaftigkeit behandelt und kann die Verhängung disziplinarischer Sanktionen nach sich ziehen, und zwar:

  1. Tadel;
  2. Protokollierter Verweis;
  3. Geldstrafe;
  4. Verlust von Urlaubstagen;
  5. Aussetzung von der Arbeit mit Verlust von Gehalt und Dienstalter;
  6. Entlassung ohne Entschädigung oder Entschädigung.

Alle Vorwürfe eines Verstoßes gegen den Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung werden auf faire und unparteiische Weise untersucht, wobei der Mitarbeiter das Recht hat, sich zu verteidigen und seine Version des Sachverhalts darzulegen.

Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter von Motorline Electrocelos, SA die geltenden Gesetze zur Verhinderung von Korruption und damit verbundenen Straftaten gewissenhaft einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Standards kann eine Straftat darstellen, die gemäß den Bestimmungen des portugiesischen Strafgesetzbuchs und anderen geltenden Gesetzen mit schweren Sanktionen, einschließlich Gefängnisstrafen, geahndet wird.

Motorline Electrocelos, SA verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften und wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die vollständige Einhaltung der Gesetze sicherzustellen. In diesem Sinne wird Motorline Electrocelos, SA keinen Mitarbeiter schützen, der Handlungen begeht, die eine Straftat darstellen könnten – im Gegenteil: Jeder Mitarbeiter, der an Aktivitäten beteiligt ist, bei denen der Verdacht besteht, dass sie mit Korruption oder damit verbundenen Straftaten in Zusammenhang stehen, wird den zuständigen Behörden angezeigt Das Unternehmen wird bei allen Untersuchungen uneingeschränkt kooperieren.

Darüber hinaus wird Motorline Electrocelos, SA alle eingehenden Meldungen im Einklang mit der Kommunikations- und Melde-Follow-up-Richtlinie kompetent weiterverfolgen, unabhängig davon, wer die tatsächlich gemeldete Person ist.

Motorline Electrocelos, SA erwartet von allen Mitarbeitern, dass sie sich uneingeschränkt den Grundsätzen, Werten und Pflichten aus diesem Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung verpflichten und so zur Exzellenz und Nachhaltigkeit des Unternehmens beitragen.

VI. Verfolgung und Überwachung des Anti-Korruptions-Verhaltenskodex

Um die Wirksamkeit dieses Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung sicherzustellen und ein ehrliches und transparentes Arbeitsumfeld zu fördern, führt Motorline Electrocelos, SA einen strengen Überwachungs- und kontinuierlichen Überwachungsprozess ein.

In Übereinstimmung mit dem RGPC wurde der CEO von Motorline Electrocelos, SA zum Verantwortlichen für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ernannt und kann die Überwachung, Überprüfung und Verbreitung dieses Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung an die Ethikgruppe von Motorline Electrocelos, SA delegieren.

Daher leiten der CEO und die Ethikgruppe die Überwachungsbemühungen und stellen sicher, dass die Antikorruptionsrichtlinien wirksam angewendet werden. Zu diesem Zweck stellen sie sicher, dass für jeden Verstoß ein Bericht erstellt wird, der auch die Identifizierung der verletzten Regeln enthält verhängte Sanktion und die ergriffenen oder zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen des internen Kontrollsystems gemäß Artikel 15 des RGPC.

Dieser Anti-Korruptions-Verhaltenskodex muss alle drei Jahre oder immer dann überprüft werden, wenn sich die Aufgaben oder die Organisations- oder Unternehmensstruktur des Unternehmens ändert, was eine Überprüfung der in Artikel 7 Nr. 1 des RGPC genannten Elemente rechtfertigt.

Motorline Electrocelos, SA sorgt für die Bekanntheit dieses Anti-Korruptions-Verhaltenskodex und stellt sicher, dass alle Mitarbeiter sich dessen bewusst sind und sich ihrer Verantwortung bewusst sind.

Dieser Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung kann auf der Website von Motorline Electrocelos, SA eingesehen werden und tritt ab sofort in Kraft.

19 Dezember 2024